VOLNÁ MÍSTA
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf jegliche polygrafische Produktion der Gesellschaft Kangaroo group, a.s. (im Folgenden nur Auftragnehmer). Der Auftragnehmer garantiert Qualität, Preis und Fertigstellungstermin des Auftrags gemäß der im Werkvertrag (im Folgenden nur Bestellung) enthaltenen Angaben.

Entgegennahme des Auftrags

  1. Dem Auftraggeber wird nach Empfang seiner Anfrage ein Preisangebot vorgelegt. Nach der Freigabe des Preisangebots durch den Auftraggeber entsteht eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
  2. Durch die Auftragsbestätigung (per E-Mail, Fax, Telefon) bestätigt der Auftraggeber, dass ihm die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers bekannt sind.
  3. Vor Beginn der Produktion, spätestens mit der Übergabe der Unterlagen an die Produktion hat der Auftraggeber eine Bestellung mit folgenden Angaben vorzulegen:
    • Name und Sitz des Auftraggebers
    • Lieferadresse, falls abweichend vom Sitz des Auftraggebers
    • ID-Nr., UST-Nr.
    • Beschreibung der bestellten Arbeiten
    • Spezifikation des für den Druck geforderten Materials
    • geforderte Lieferfrist
    • Name und Kontaktangaben des mit der Zusammenarbeit mit der Druckerei beauftragten Mitarbeiters
    • Druckunterlagen, soweit sie nicht der Auftragnehmer erstellt
  4. Die Unterlagen für die Ausführung des Werkes übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu einem im Voraus vereinbarten Termin. Für die Übergabe der Druckunterlagen sind die Technischen Bedingungen für die Übergabe von Druckunterlagen verbindend.

Lieferfrist

  1. Die Ware wird vom Auftragnehmer persönlich, mittels des Paketdiensts DPD, des Paketdiensts TOPTRANS oder mittels der Tschechischen Post zugestellt. Ggf. kann der Auftraggeber sie persönlich im Betrieb abholen. Sorgt der Auftragnehmer für den Transport der Ware mittels eines Zustelldienstes, berechnet er hierfür einen Preis gemäß der Preisliste des Transporteurs (DHL, DPD), soweit nicht anders vereinbart.
  2. Die übliche Lieferfrist beträgt 5-10 Tage.

Zahlungsbedingungen

  1. Der in der Bestellung genannte Preis für die bestellte Arbeit ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Preis beinhaltet keine UST, die im Vertrag als separate Position angeführt wird. Im Falle einer Zahlung per Nachnahme wird die entsprechende Gebühr gemäß der Preisliste von DHL, DPD berechnet.
  2. Vor der Ausführung des ersten Auftrags oder eines Auftrags in einem Gesamtwert von mehr als 350 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung für Material und grafische Arbeiten bis zu einer Höhe von 50% des vereinbarten Betrags einschl. UST zu verlangen.
  3. Bei Zahlung per Überweisung beträgt die übliche Zahlungsfrist 14 Tage.
  4. Ist der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, in den ersten 14 Tagen Verzugszinsen von 0,1 % des Rechnungsbetrags pro Tag zu berechnen. Bei längerem Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 0,3 % des Rechnungsbetrags pro Tag ab dem ersten Verzugstag zu berechnen.
  5. Mögliche Zahlungsvarianten:
    • Vorauszahlung auf das Konto
      IBAN: CZ72 2010 0000 0022 0045 0777
      BIC: FIOBCZPPXXX

Rücktritt von der Bestellung

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer möglichst schnell über den Rücktritt von der Ausführung des Auftrags zu informieren.
  2. Als Rücktritt von der Bestellung gilt auch, wenn der Auftraggeber länger als 20 Tage nicht auf Ansuchen in Sachen des Auftrags reagiert.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, beim Rücktritt von der Bestellung jene Kosten zu erstatten, die dem Auftragnehmer nachweislich ab Beginn der Ausführung des Auftrags bis zum Zeitpunkt des Rücktritts von der Bestellung entstanden sind.

Reklamationsbedingungen

  1. Der Auftraggeber gibt, nach Freigabe des grafischen Entwurfs zum Auftrag, seine Zustimmung zum Druck (persönlich, telefonisch, per E-Mail).
  2. Die Übergabe und Übernahme des fertigen Auftrags bestätigt der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person durch seine/ihre Unterschrift auf dem Lieferschein, dessen Original der Auftraggeber erhält und die Kopie der Auftragnehmer behält.
  3. Für die gelieferte Ware gewährt der Auftragnehmer eine Qualitätsgarantie, wobei die Garantiefrist bei Verbrauchsmaterial 30 Tage im Fall von augenscheinlichen Mängeln und mindestens 1 Jahr bei sonstigen Mängeln beträgt.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler und Mängel, die der Auftraggeber in den gelieferten Dateien oder anderen Unterlagen für den Druck belassen hat. Sind die gelieferten Unterlagen fehlerhaft, ist der Auftraggeber verpflichtet, die fehlerhaften Unterlagen unverzüglich zu korrigieren.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für folgende Mängel:
    1. Mängel der Ware, beruhend in geringfügigen Abweichungen der Farbe, des Formats oder der Qualität, die nicht die Verwendung der Ware zum üblichen Zweck ausschließen.
    2. Mängel der Ware, die durch unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Benutzung oder durch mechanische oder chemische Beschädigung entstanden sind, ohne Rücksicht darauf, ob diese Mängel in Folge von Handlungen des Auftraggebers oder eines Dritten entstanden sind.
    3. Mängel der Ware, die in Folge höherer Macht entstanden sind.
  6. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragtes Subjekt ist verpflichtet, bei der Übernahme des fertigen Werkes oder dessen Teils dieses Werk ordnungsgemäß zu besichtigen und zu prüfen, ob seine Parameter den vereinbarten Bedingungen und Qualität entsprechen und ob das Werk entsprechend der getroffenen Vereinbarungen ausgeführt wurde. Im Falle, dass der Auftraggeber am Werk Mängel feststellt, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich (Einschreiben, Fax, E-Mail) zu informieren.
  7. Eine mindere Qualität der Unterlagen für die Produktion kann sich angemessen in der Qualität des resultierenden Produkts niederschlagen. Solche Mängel gelten dann nicht als minderwertige Produktion.

Kooperation

  1. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung des Werkes ist von der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers zur Kooperation bei der Ausführung des Werkes abhängig, einschließlich der Pflicht, dem Auftragnehmer rechtzeitig die vereinbarten Unterlagen zu liefern.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug, falls solch ein Verzug seitens des Auftraggebers durch mangelnde Kooperation oder nicht gelieferte Unterlagen verursacht wurde.

Sonstige Vereinbarungen

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber ohne unnötigen Verzug unvorhergesehene objektive Hindernisse bekannt zu geben, die eine Lieferung zum vereinbarten Termin unmöglich machen (höhere Macht). In solch einem Falle vereinbaren die Vertragsparteien unverzüglich einen neuen Liefertermin, ggf. den Rücktritt vom Vertrag.
  2. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die gelieferten Unterlagen in keinerlei Weise Urheberrechte verletzen, ferner Personen-, Besitz- oder sonstige Rechte Dritter, und dass es sich um kein Material handelt, durch dessen Veröffentlichung oder Distribution Gesetze verletzt werden könnten, z.B. durch Erfüllung des Tatbestands einer Straftat durch Förderung und Propagation von Bewegungen zu Unterdrückung der Rechte und der Freiheit von Menschen. Der Auftragnehmer trägt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der hergestellten Materialien.

Schutz persönlicher Daten

  1. Sämtlicher Umgang mit persönlichen Daten richtet sich nach dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz persönlicher Daten.
  2. Der Auftragnehmer ist der alleinige Besitzer der mittels des Bestellformulars in der Website des Auftragnehmers gewonnenen Informationen. Diese Informationen werden an keine weitere Subjekte verkauft, vermietet oder ihnen anderweitig zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme der Transporteure, die sie nur zwecks Zustellung der von Auftraggebern der Firma bestellten Sendungen verwenden.

Letztes Update: 1. November 2014

REFERENZ: GROßFORMATDRUCK PRESENTATION SYSTEMS FAHRZEUGBEKLEBUNG

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